Ausgabeaufschlag beim Fondskauf beachten
Auch wenn ein Fonds in erster Linie Geld einbringen soll, so muss man trotzdem davon ausgehen, dass er – einmalig oder auch regelmäßig – ebenso Geld kostet. Da sei als erstes der Ausgabeaufschlag, das so genannte Agio erwähnt.
Dieses Aufgeld beträgt in der Regel bis zu 5% des Beteiligungswertes und ist eine reine Vermittlungsgebühr bzw. Provision. Sie ist somit kein Teil des eigentlichen Investments und wirft damit auch keine Gewinnbeteiligung ab. Meist wird sie mit Abschluss des Vertrages an den Vermittler gezahlt – unabhängig davon ob es sich um eine Einmalanlage oder einen Fondssparplan handelt.
Mit zunehmendem Online-Brokerage und großer Konkurrenz innerhalb der Fondsanbieter lässt sich jedoch mehr und mehr beobachten, dass das Agio meist unter 5% liegt bzw. teilweise sogar ganz entfällt – nicht selten jedoch zugunsten anderer versteckter Kosten für den Fondsanteilseigner.
Außerdem muss bedacht werden, dass der Ausgabeaufschlag in Höhe dieser bis zu 5% in dem Sinne erstmal durch die Fondsanteile erwirtschaftet werden muss, damit sich der Kauf auch lohnt.
Insofern müssten die Werte entsprechend steigen oder der Anteilseigner die Papiere lange halten, was der Fondsgesellschaft zwecks Planungssicherheit wiederum zugute kommt.
Weiterhin muss der Anleger mit der (Fonds)Managergebühr (max. bei 3% des Beteiligungswertes) und natürlich auch mit Depotführungsgebühren der entsprechenden Depotbank rechnen. Aber auch hier zeichnet sich nach und nach ein Sinken der Preise zugunsten der Kunden ab.
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